Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - L 23 SO 296/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 12 Nr 1 BSHG§47V, § 114 Abs 4 SchulG BB
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Internat - Erforderlichkeit des Besuchs einer Schule mit einem speziellen Förderschwerpunkt - Entfernung zum Wohnort 130 km - Nachrang der ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 53 Abs 1 S 2 SGB 12, § 54 Abs 1 Nr 1 SGB 12, § 12 BSHG§47V, § 1 Nr 4 BSHG§47V, § 86b Abs 2 S 1 SGG
Einstweilige Anordnung bei Ermessensleistung - Eingliederungshilfe - Unterbringung im Schulinternat - Eigenanteil an Unterkunftskosten - angemessene Schulbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 08.10.2012 - S 14 SO 58/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - L 23 SO 296/12 B ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - S 14 SO 58/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - L 23 SO 296/12
Die allein der Entfernung der Schule vom elterlichen Wohnort geschuldete Unterbringung in dem Wohnheim stellt sich als Maßnahme dar, die erforderlich und geeignet ist, der Antragstellerin den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. in einen ähnlich gelagerten Fall BVerwGE 48, 228 ff.).Sinn dieser Vorschrift ist es, die Eltern behinderter mit denen nicht behinderter Kinder hinsichtlich der aus einer angemessenen Schulbildung ihrer Kinder folgenden Lasten wirtschaftlich gleichzustellen (vgl. BVerwGE 48, 228).
- VG Freiburg, 21.03.2013 - 4 K 392/13
Rechtsanspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Übernahme von Aufnahmebeiträgen …
Soweit die mit dem Besuch einer Schule verbundenen Kosten Leistungen betreffen, die über die (bloße) Vermittlung von Lernstoff und das damit zwangsläufig verbundene Maß an Betreuung hinausgehen und "ein besonderes Maß physischen und psychischen Rüstzeugs" zu Verfügung stellen, das für eine wenigstens zeitweise Integration eines behinderten Schülers in die Schule erforderlich ist, steht der durch die Lernmittelfreiheit gedeckte Schulbedarf der Kostentragung durch den Sozialleistungsträger nicht entgegen ( so u. a. BVerwG…, Urteil vom 22.05.1975, a.a.O.; vgl. auch LSG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 09.01.20013 - L 23 SO 296/12 B ER -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris ).